Gedenkstein für die Gefallenen des Krieges 1939 - 1945

Am 6. Dezember 1957 fragt die Groß-Gerauer Kreisverwaltung bei der Gemeinde Nauheim an, ob in der Gemeinde ein Ehrenmal oder ein Gedenkstein für die Opfer des Zweiten Weltkrieges erstellt wurde bzw. ob diesbezüglich schon etwas übernommen wurde. Am 22. Oktober 1959 einigen sich Gemeindevorstand und die Ortsgruppe des VdK Nauheim, einen Ausschuss für dieses Vorhaben zu bilden. Ein Architekt soll einen Entwurf erstellen. Vorweg muss die Platzfrage auf dem Friedhof geklärt werden.

Nach nunmehr 14 Jahren nach Kriegsende hat man sich ernsthaft mit dem Gedanken beschäftigt, der gefallenen Söhne der Heimat in würdiger Form zu gedenken.

Das Kriegerdenkmal der vergangenen Kriege ist in seiner äußeren Form überlebt. Als verarmtes Volk kann es seinen Toten auch keine prunkhaften Ehrenmale errichten, denn die Fürsorge um die überlebenden Opfer des Krieges ist eine sinnvollere Ehrung der Gefallenen. In vielen Gemeinden hat sich aber doch der Gedanke durchgesetzt, den Gefallenen und deren Angehörigen eine würdige Stätte des Gedenkens zu schaffen, die in der Heimat den Platz symbolisch kennzeichnet, der ihnen geweiht ist. Die Art der Anbringung der Gedenktafeln oder –steine in den verschiedenen Gemeinden ist unterschiedlich. Vielfach ermöglichen es die bereits aus den anderen Kriegen vorhandenen Denkmäler, die Gedenktafeln hier anzubringen, anderenorts wählt man einen würdigen Platz auf dem Friedhof an der Kapelle, der Friedhofsmauer, der Kirche. Verschiedene Gemeinden sind auch dazu übergegangen - wo solche Anbringungsmöglichkeiten nicht bestehen - auf dem Friedhof eine Grabstätte in entsprechender Größe zu errichten, die als Schmuck Marmorplatten mit den Namen der Gefallenen tragen. Um eine Betoneinfassung besteht die Möglichkeit gärtnerischer Ausschmückung mit niederen Buchs, Immergrün oder Efeu. Oft haben sich am Ort Handwerksmeister kostenlos bereit erklärt, für ihre Gemeinde diese Arbeiten in gemeinschaftlicher Zusammenarbeit durchzuführen. Diese Art der Ausführung ist ein besonderer Schmuck dörflicher Friedhöfe, ohne die überlebten Attribute in einer Ausführung, wie alte Kriegerdenkmäler ihn tragen.

Die knappen eigenen finanziellen Mittel der Gemeinden und Bürgermeistereien sind unzureichend. Man hat den Weg gewählt, die Angehörigen der Gefallenen aufzufordern, den kleinen Betrag für die Anbringung des Namens ihres Gefallenen aufzubringen. Andere Gemeindeglieder haben sich in überreichem Maße bereit erklärt, etwas beizusteuern, auch die Kirchen. Vereine haben dabei geholfen und so ist in vielen Gemeinden diese Frage sehr schnell gelöst worden.

In Nauheim wurde zuerst an ein grosses Ehrenmal für beide Weltkriege und an eine Einbindung mit den bestehenden Kriegerdenkmälern sowie dem Gedenkkreuz der Heimatvertriebenen gedacht. Dabei wurde ausgiebig über einen Ehrenfriedhof diskutiert. Ein Plan sieht ein Areal von 30x30m vor mit einem Zugang von 52m Länge. Für dieses Vorhaben wurde im Gemeindehaushalt eine Rücklage von 8.000 DM gebildet. Für den Ehrenfriedhof hätten jedoch Umbettungen gefallener Nauheimer Soldaten erfolgen sollen. Dies wurde von den Angehörigen abgelehnt. Deshalb entschied man sich nach weiterer Diskussion im Oktober 1961 für die Errichtung eines schlichten Ehrenmales in Form eines Odenwälder Findlings neben dem Eingang der Friedhofshalle. Die Inschrift ist:

„Zum Gedenken der Gefallenen und Vermissten unserer Gemeinde 1939 – 1945“.

Die Kosten betrugen 1.500 DM, zuzüglich pro Buchstaben 8 DM. Dazu kamen noch 200 DM an Frachtkosten.

Die feierliche Enthüllung des Gedenksteines erfolgte am Volkstrauertag am 19. November 1961 um 14.30 Uhr. Die Festansprache hielt der Vorsitzendes des VdK, Landesverband Hessen, Herr Erwin A. Bublitz. Der Gesangverein Eintracht und der evangelische Kirchenchor umrahmten die Feier musikalisch. Sämtliche Nauheimer Vereine waren eingeladen.


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